Welthandelsorganisation
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Einordnung: Internationale Wirtschaftsorganisation | Internationale Organisation im Bereich der Wirtschaft
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Die Welthandelsorganisation, kurz WTO (für englisch: World Trade Organization), ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf, die sich mit der Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt. Generaldirektor ist derzeit Dr. Supachai Panitchpakdi.
Gegründet wurde die WTO am 15. April 1994 in Marrakesch, Marokko (in Kraft getreten am 1. Januar 1995); sie ist die Dachorganisation der Verträge GATT, GATS und TRIPS. Die WTO kümmert sich um den Abbau von Handelshemmnissen. Den Kern dieser Anstrengungen bilden die WTO-Verträge, die durch die wichtigsten Handelsnationen ausgearbeitet und unterzeichnet wurden. Die gegenwärtigen Verträge sind das Resultat der so genannten Uruguay-Runde, in der der GATT-Vertrag überarbeitet wurde. Die WTO hat 148 Mitglieder (Stand: 14. Oktober 2004), unter anderem die EG und alle EG-Mitgliedstaaten.
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Organisation der WTO
Das höchste Organ der WTO ist die Ministerkonferenz der Wirtschafts- und Handelsminister, die mindestens alle zwei Jahre tagt. Jedes Mitgliedsland hält eine Stimme. Die Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden. Die WTO kennt nur ihre eigenen Regeln. Menschenrechtserklärungen, Arbeitsnormen, Sozialstandards usw. bleiben unbeachtet. WTO-Verträge sind eine Einbahnstraße in den „freien Markt“. Eine Regulierung von einmal liberalisierten Bereichen ist nicht vorgesehen. Trotz ihrer Bedeutung wird die WTO weder von einem Parlament kontrolliert noch ist sie einer UNO-Organisation unterstellt.
Struktur der WTO
- Ministerkonferenz
- Allgemeiner Rat
- Rat für Warenhandel (GATT-Rat)
- Rat für Handel mit Dienstleistungen (GATS)
- Rat für handelsbezogene Aspekte geistigen Eigentums (TRIPS)
- Generalsekretariat
Bei Handelsstreitigkeiten kann ein Streitschlichtungsverfahren (Dispute Settlement Body, DSB) bei einer Schlichtungstelle innerhalb der WTO angestrengt werden. Die Internationale Handelskammer ICC ist kein WTO-Verhandlungspartner, ihre Papiere zählen aber zu denen, die der WTO "Lösung bieten, und zu den meistgelesenen zählen". Bei der dritten Ministerkonferenz in Seattle 1999 scheiterten die Verhandlungen, auch kam es zu massiven Protesten und Demonstrationen (Globalisierungsgegner). Ein deklariertes Ziel der WTO ist die Liberalisierung des internationalen Handels. Wirtschaftspolitisch geht eine liberale Außenhandelspolitik bei den WTO-Mitgliedsländern zumeist einher mit einer Politik der Deregulierung und Privatisierung. Seit der Ministerkonferenz der WTO in Doha/Katar (2001) läuft derzeit eine neue Welthandelsrunde (die so genannte „Doha Development Agenda“), die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden soll. Zuletzt scheiterte im September 2003 in Cancún/Mexiko die 5. WTO-Ministerkonferenz am Widerstand zahlreicher Entwicklungsländer (G21) gegen die Agenda des 'Nordens' (der EU und der USA). Vor Ort stark vertreten waren auch globalisierungskritische Gruppen und Nichtregierungsorganisationen (NGO). Im Februar 2004 wurden die Verhandlungen auf Beamtenebene wieder aufgenommen und führten zu einer ersten Einigung am 31. Juli 2004, ein Agrar-Rahmenabkommen wurde geschlossen, das jedoch noch zu spezifizieren ist, weshalb bisher nicht klar ist, ob es als Erfolg für Entwicklungsländer, Industrieländer oder die WTO angesehen werden kann. Eine nächste Ministerkonferenz ist im Frühling 2005 in Hongkong/China geplant.
WTO-Prinzipien: Nichtdiskriminierung, Meistbegünstigung und Inländerbehandlung sowie Tarifizierung und Reziprozität
- Meistbegünstigung (Art. I des GATT-Vertrages): Handelsvorteile, die ein WTO-Mitgliedsland einem anderen Land gewährt, muss es allen anderen WTO-Mitgliedsländern auch gewähren.
- Inländerbehandlung (Art. III des GATT-Vertrages): Importierte Waren dürfen nicht schlechter behandelt werden als gleichartige inländische Waren.
- Tarifizierung: Umwandlung nicht-tarifärer Handelshemmnisse in Zölle, die Volumen-äquivalent sind. Zu nicht-tarifären Handelshemmnissen können z.B. national unterschiedliche Qualitätsnormen zählen.
Diese Regeln könnte durch GATS auch in die hoheitliche Verwaltung eines Staates Einfluss nehmen: staatliche Maßnahmen der Daseinsvorsorge können nun nicht mehr nur als reine Verwaltungsangelegenheit betrachtet werden, sondern Regulation in diesem Bereich können den Diensteistungskonzernen als mögliches Handelshemmnis erscheinen und somit sind nationale Gesetze vor den WTO-Schiedsgericht "klagbar".
Bedeutung der WTO
- Die Mitglieder der WTO erwirtschaften mehr als 90 % des Welthandelsvolumens
- Die WTO ist ein Instrument um den weltweiten Handel mit Waren und Dienstleistungen auch in bisher geschützten Bereichen voranzutreiben.
- Mit dem Streitbeilegungsverfahren verfügt die WTO, als einzige internationale Institution, über einen effizienten Durchsetzungsmechanismus, der quasi-"intern" - von Schiedsgerichten - und nicht von unabhängigen Gerichten vollzogen wird.
- Die WTO-Abkommen berühren nationales und europäisches Recht. Allerdings ist das Welthandelsrecht der WTO nach ständiger Rechtsprechung des EuGH in der EG grundsätzlich nicht unmittelbar anwendbar. Allerdings hat sich die Europäische Union durch den Beitritt zur WTO verpflichtet, die "Abkommen und die dazugehörigen Rechtsinstrumente (Streitbeilegungsverfahren) anzuerkennen". (Quelle: apitel Exkurs: EU-Gesetzgebung und Rechtswirkung (Gemeinschaftsrecht) )
Siehe auch
- Weltwirtschaftsforum
- Globalisierungskritik
- Internationaler Währungsfonds (IWF)
- Neoliberalismus
- Economic Partnership Agreement
Weblinks
- weitere Weblinks
(Offizielle Seiten) - Global Trade Watch
- Suche nach Welthandelsorganisation Infos mit: Yahoo
