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Wittum

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Wittum (lat. vidualitium)

Im Mittelalter das Gut, welches die Braut vom Bräutigam bekam zur Versorgung im Witwenstand. Das Wittum war häufig gesetzlich festgeschrieben. In sehr alter Zeit (Wann?) bestand das Wittum nur aus Fahrnis (also Mobilien - auch Mobiliarwittum genannt), später wurde es zur Immobiliardos (also Immobilien) , die durch eine Urkunde übereignet wurde. Das Wittum wurde mehr und mehr der Morgengabe ähnlich, ja trat an ihre Stelle - bis schließlich Wittum und Morgengabe nicht mehr klar (auch begrifflich) zu trennen war. Das Wittum wurde die Versorgung der Witwen, da es lebenslänglich in ihrem Besitz blieb.

Siehe auch: Munt, Muntehe, Witwengut






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