Zentralarbeitsgemeinschaft
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Einordnung: Deutsche Geschichte | Arbeiterbewegung
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Die Zentralarbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (kurz: Zentralarbeitsgemeinschaft oder ZAG) war ein von 1918 bis 1924 bestehendes Gremium, in dem Gewerkschaften und Arbeitgeber nach der deutschen Novemberrevolution politische und soziale Fragen regelten.
Die ZAG wurde am 15. November 1918 durch Hans von Raumer gegründet. Sie baute auf Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auf, die während des Ersten Weltkriegs entstanden waren, um auf lokaler Ebene Mangelsituationen und Probleme der Kriegswirtschaft zu regeln.
Dringendstes Thema bei Gründung der Zentralarbeitsgemeinschaft war vor allem die Demobilisierung der deutschen Soldaten, die wieder in die Zivilgesellschaft eingegliedert werden sollten, während gleichzeitig die Betriebe erst von Kriegs- auf Friedenswirtschaft umstellen mussten. Durch die Revolution bedingt, behandelte die ZAG vor aber auch politische Themen und war ein Faktor, dass kommunistische und andere radikale Kräfte in der Sozialisierungsfrage nicht zum Zuge kamen.
Die ZAG setzte bleibende Standards in der deutschen Sozial- und Tarifpolitik und hatte maßgebenden Einfluss auf die Wirtschaftsordnung der Weimarer Republik, der noch bis in die Bundesrepublik nachwirkt. So wurden durch die ZAG die Gewerkschaften als offizieller Verhandlungspartner und Tarifpartner anerkannt. Durch das Stinnes-Legien-Abkommen führte die ZAG den Achtstundentag ein.
Die ZAG wurde am 16. Januar 1924 aufgelöst, nachdem der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund im Zuge der Diskussion um die Wiederaufhebung des Achtstundentags zur Erfüllung der Reparationsforderungen und Stabiliserung der deutschen Wirtschaft aus der ZAG ausgetreten war.
Bekannte Mitglieder der Zentralarbeitsgemeinschaft waren:
Für die Gewerkschaften:
Für die Arbeitgeber:
Siehe auch
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