Zentrales Mahngericht
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Einordnung: Zivilprozessrecht
- Was heißt Zentrales Mahngericht auf:
Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch und Schwedisch sowie Spanisch
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Das Zentrale Mahngericht ist die Abteilung eines Amtsgerichtes, die für Mahnsachen eines deutschen Bundeslandes zuständig ist. Das heißt, in den meisten Bundesländern gibt es nur ein zentrales Mahngericht.
- In Nordrhein-Westfalen werden die Mahnverfahren für die Bezirke der Oberlandesgerichte Hamm und Düsseldorf durch das Amtsgericht Hagen und die für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln durch das Amtsgericht Euskirchen bearbeitet.
- In Bayern ist das Amtsgericht Coburg für alle Mahnverfahren zuständig
- In Baden-Württemberg ist das Amtsgericht Stuttgart zentrales Mahngericht.
- Niedersachsen hat das zentrale Mahngericht am Amtsgericht Uelzen eingerichtet.
- In Hessen ist das zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Hünfeld eingerichtet.
- In Hamburg ist das Amtsgericht Hamburg-(Mitte) zentrales Mahngericht für die Bezirke aller Hamburgischen Amtsgerichte.
- Rheinland-Pfalz und das Saarland haben durch einen Staatsvertrag das Amtsgericht Mayen, das zuvor bereits das zentrale Mahngericht des Landes Rheinland-Pfalz gewesen war, als zentrales Mahngericht beider Länder eingerichtet.
- Das zentrale Mahngericht des Bundeslandes Berlin ist das Amtsgericht Wedding.
- In Sachsen-Anhalt werden Mahnsachen zentral bei der Zweigstelle Staßfurt des Amtsgerichts Aschersleben bearbeitet.
- Im Bundesland Bremen ist das Amtsgericht Bremen zuständig.
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