Zivilprozessrecht
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Einordnung: Zivilprozessrecht
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Unter Zivilprozessrecht versteht man die Summe aller gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das materielle Zivilrecht die inhaltliche Prüfung von Rechten und Ansprüchen betrifft (Entscheidung in der Sache).
Das Zivilprozessrecht ist Ausfluss des Rechtsstaats- und Gewaltenteilungsprinzips, da ein materiell-rechtlicher Anspruch, etwa auf Zahlung einer Geldsumme oder Unterlassen einer Handlung, keinen Vorteil bringt, wenn man ihn nicht durchsetzen kann. Zum Zivilprozessrecht im weitesten Sinne ist daher auch das Vollstreckungsrecht zu zählen.
Die wichtigsten Rechtsquellen des deutschen Zivilprozessrechts sind die Zivilprozessordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Für das Arbeitsrecht ist das Verfahren wegen vieler Besonderheiten im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt. Darüber hinaus sind natürlich auch im Zivilverfahren das Grundgesetz, der fair-trial-Grundsatz sowie die Europäische Menschenrechtskonvention zu beachten.
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