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Zoll

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Zoll bezeichnet

a) (v. spätlat.: telonium aus griech.: telonion Zollhaus)

  1. eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht. Siehe Zoll (Abgabe). Frühere Formen: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut).
  2. die Behörde, welche die Grenzkontrollen durchführt und Zölle und Verbrauchsteuern erhebt, z.B. die deutsche Bundeszollverwaltung, die österreichische Zollwache, die Eidgenössische Zollverwaltung oder eine andere Zollverwaltung.

b) (v. mittelhochdeutsch: zol abgeschnittenes Stück Holz)

  1. eine teilweise veraltete Längeneinheit (2,2 - 3 cm Zeichen: '')
  2. das englische Zoll mit einer Länge von 25,4 mm = 1 Inch
  3. das französische Zoll mit einer Länge von 27,07 mm = 1 pouce, siehe Alte Maße und Gewichte (Frankreich)
  4. das preußische Zoll mit einer Länge von 37,662 mm
  5. das amerikanische Zoll mit einer Länge von 25,40005 mm

Weblinks








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