Zoll (Abgabe)
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Als Zoll (Pl.: Zölle, abgeleitet aus dem spĂ€tlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware ĂŒber eine Zollgrenze entsteht. FrĂŒhere Formen: BrĂŒckenzoll, StraĂenzoll (Maut), etc. Die entsprechende Berufsbezeichnung lautet Zöllner.
Durch den Zollabbau ist der Einnahmezweck (Fiskalzoll) immer mehr in den Hintergrund getreten. Im Vordergrund steht heute die Funktion des Zolls als Ausgleich von Preisunterschieden (Wirtschaftszoll) oder zum Schutz ausgewĂ€hlter inlĂ€ndischer Wirtschaftszweige (Schutzzoll). Auf Friedrich List zurĂŒck geht der Gedanke des Erziehungszolls, dem zu Folge neue Industrien eines Landes durch einen Zoll geschĂŒtzt werden sollen, wobei der Zoll in dem MaĂe abgebaut werden soll, wie die Industrien an WettbewerbsfĂ€higkeit gewinnen.
Im Zuge der Globalisierung verlieren Zölle generell an Bedeutung. Als Antidumping- oder AntisubventionsmaĂnahme können auch Strafzölle (Retorsionszölle) erhoben werden.
Nicht zu verwechseln ist der Zoll mit der noch immer zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer.
Man kann weiterhin zwischen Einfuhr-, Durchfuhr- (oder Transit-) und Ausfuhrzöllen unterscheiden. Die Einfuhrzölle sind dabei von der gröĂten Bedeutung. Einige EntwicklungslĂ€nder generieren allerdings mit Ausfuhrzöllen einen groĂen Teil Ihrer Staatseinnahmen. Weiterhin gibt es die Unterscheidung nach der Bemessungsgrundlage. Spezifische Zölle werden pro Einheit eines Gutes erhoben, Wertzölle sind ein Prozentsatz vom Preis des Gutes.
Zölle werden gerade im Zuge der komparativen Kostenvorteile heute sehr kritisch gesehen. So ist man bemĂŒht, sie nach und nach weltweit abzubauen.
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Erziehungszoll
Diese Zölle werden erhoben um inlĂ€ndische Produzenten vor auslĂ€ndischen Konkurrenten zu schĂŒtzen. Ist dieser nur temporĂ€r angelegt, spricht man von einem Erziehungszoll. Der Begriff des Erziehungszolls geht auf Friedrich List zurĂŒck, der sich mit Ideen Alexander Hamiltons befasste.
Der Erziehungszoll soll inlĂ€ndischen Unternehmungen die Möglichkeit geben ihre Produktion an Weltmarktstandards anzupassen. Die Idee des Erziehungszolls sind weitgehend anerkannt, allerdings ergeben sich in der praktischen Anwendung erhebliche Probleme. So kann nicht vorhergesagt werden, ob eine Industrie einen Schutzzoll benötigt und nach einer âSchonzeitâ wirklich auf dem Weltmarkt konkurrenzfĂ€hig sein wird. Auch haben Unternehmer in den meisten LĂ€ndern Einfluss auf die Politik und werden so stets bemĂŒht sein einen solchen Zoll fĂŒr ihre Produkte zu erhalten. Weiterhin besteht die Gefahr, dass er nach einer gewissen Zeit nicht abgebaut wird, da die Unternehmen den Schutz des Zolles fĂŒr den Binnenmarkt in Anspruch nehmen wollen. Ein solcher Zoll kann volkswirtschaftlich auch nur als wohlfahrtssteigernd angesehen werden, wenn der Wohlfahrtsverlust durch die EinfĂŒhrung des Zolls nach Wegfall des Zolls ĂŒberkompensiert wird.
EuropÀische Union (EU)
FĂŒr die Weiterverarbeitung, Veredelung und beim Import von Waren mit anschlieĂendem Export auĂerhalb der EU dienen die FreihĂ€fen in Emden seit 1751, Bremerhaven (1827), Bremen und Hamburg (1888), Cuxhaven und Kiel. Seit GrĂŒndung der EU sind FreihĂ€fen auch in den BinnenhĂ€fen Deggendorf und Duisburg (1990) eingerichtet. Einfuhrzoll fĂ€llt erst bei Verbringung der Waren aus dem Freihafen in die Gemeinschaft an. FĂŒr die Lagerung von Waren können auĂerdem Zolllager dienen, hier ist die Entrichtung der Zölle fĂŒr die Dauer der Lagerzeit ausgesetzt. In Ăsterreich wurden als Binnenland Freilager und Freizonen (frĂŒher Zollfreilager) errichtet. Diese sind meist im Rahmen von DonauhĂ€fen, wie Linz, Krems oder Wien, FlughĂ€fen, aber auch bei Warenlagern von Speditionen und anderen einschlĂ€gigen Firmen situiert.
Zölle sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung. In Deutschland â wie in allen anderen EU-Staaten â stehen die Einnahmen der EU zu, die auch die Gesetzgebungshoheit in Zollsachen hat. ZustĂ€ndig fĂŒr die Verwaltung der Zölle sind dagegen die Mitgliedsstaaten â in Deutschland die Bundeszollverwaltung, in Ăsterreich das Finanzministerium. Zölle sind eine der ganz wenigen eigenen Einnahmequellen der EU, die sich ansonsten fast ausschlieĂlich aus Geldtransfers von den Mitgliedsstaaten finanziert.
Geschichte
Zölle existieren schon sehr lange, im Mittelalter wurden sie sehr oft in Form von Geleitzöllen erhoben, wobei der Kaiser immer mehr Hoheitsrechte an Territorialherren (und damit die einzelnen StĂ€dte) verlor. Im Zeitalter des Merkantilismus wurden Zölle gezielt als wirtschaftspolitische MaĂnahme zum Schutz der Zahlungsbilanz und der inlĂ€ndischen Produzenten eingesetzt. Prohibitivzölle sollten ĂŒberhaupt die Einfuhr auslĂ€ndischer Produkte unterbinden, Erziehungszölle den Aufbau der eigenen Industrie fördern und Schutzzölle diese vor den (billiger produzierenden) auslĂ€ndischen Konkurrenten schĂŒtzen.
Seit 1947 wurden die Zölle weltweit im Rahmen des GATT deutlich abgebaut. Man unterscheidet zwischen Einfuhr- und Ausfuhrzöllen. Von Bedeutung sind in der EU heute nur noch Einfuhrzölle aus Nicht-EU-LÀndern.
Siehe auch: Zoll (BegriffsklÀrung), Deutsches Zollmuseum , Zollunion, Veredelungsverkehr
Weblinks
- weitere Weblinks
- Deutsches Zollmuseum, Hamburg
- Suche nach Zoll (Abgabe) Infos mit: Yahoo
