Zollrecht
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Einordnung: Zoll
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Zollrecht, im Mittelalter das Recht, von vorbeikommenden Reisenden und Händlern einen Zoll oder eine Maut zu erheben. Meistens gewährte der oberste Landherr, z.B. der Kaiser, oder der Bischof, falls dieser weltliche Macht hatte, seinen Lehensleuten oder Vasallen dieses Recht. Auch eine Stadt konnte, im Rahmen des Stadtrechts, das Zollrecht erlangen. Das Zollrecht war jahrhundertelang die Haupteinnahmequelle vieler Adliger und Monarchen, die dadurch u.a. Kriege und den Hofstaat finanzierten.
Siehe auch: Stapelrecht
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