Zug (Eisenbahn)
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Einordnung: Schienenverkehr
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Ein Zug einer Bahn ist umgangssprachlich eine Einheit aus mehreren zusammengekoppelten Fahrzeugen. Eine Verkehrsverbindung an sich kann auch als Zug gemeint sein, insbesondere der damit verbundene Name, beispielsweise des Orient-Express-Zuges.
Betrieblich ist ein Zug eine Art von Fahrt und damit kein Gegenstand, sondern mehr oder weniger ein abstrakter Begriff. Nach deutscher betrieblicher Definition kommt eine Zugfahrt (und damit ein Zug) zu Stande, wenn ein einzelfahrendes Triebfahrzeug oder eine maschinenbetriebene Einheit aus Regelfahrzeugen auf die freie Strecke übergeht oder in einem Bahnhof nach Fahrplan verkehrt. Für Züge gilt die fahrplanmäßige Höchstgeschwindigkeit.
Dies erklärt auch die für Laien ungewöhnliche Ausdrucksweise vom Enden eines Zuges ("dieser Zug endet hier"); zwar bestehen die Fahrzeuge weiter, aber solange sie nicht unterwegs sind, sind sie kein Zug. Das Pendant zum Zug für Rangierfahrten ist die Rangierabteilung ("Rabt").
Siehe auch
- Suche nach Zug (Eisenbahn) Infos mit: Yahoo
