Zugewandter Ort
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Einordnung: Schweizerische Geschichte
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Die "zugewandten Orte" waren Territorien, die mit der Alten Eidgenossenschaft durch ein System von Verträgen verbunden waren.
Die Alte Eidgenossenschaft war ein äusserst heterogenes Gebilde. Ausser der Tagsatzung besass sie keine zentralen Institutionen; sie bestand viel mehr aus einem komplexen Geflecht von bi- und multilateralen Bündnissen und Herrschaftsverhältnissen. Als zugewandter Ort wurden alle diejenigen eidgenössischen Gebiete bezeichnet, welche einerseits keine Vollmitglieder (wie die Dreizehn Alten Orte) waren, andererseits aber innere Autonomie besassen, also keine Untertanengebiete waren.
Die zugewandten Orte waren:
- Fürstabtei St. Gallen
- Stadt St. Gallen
- Die Drei Bünde (Graubünden)
- Wallis
- Bistum Basel (mit der beinahe unabhängigen Stadt Biel)
- Neuenburg
- Genf
- Mülhausen
- Rottweil (ab Mitte 17. Jahrhundert nur noch ein sehr loser Bund)
Auch die so genannten Schutzorte, welche mit den Innerschweizer Kantonen Schutzbündnisse abgeschlossen hatten, werden manchmal zu den zugewandten Orten gezählt:
- Rapperswil
- Gersau
- Abtei Engelberg
Siehe auch: Geschichte der Schweiz.
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