Zugfestigkeit
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Einordnung: Werkstoffeigenschaft
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Als Zugfestigkeit wird die maximale im Zugversuch erreichte Spannung bezeichnet. Wenn die Probe nicht an diesem Punkt bricht, sinkt die Zugspannung bis zum Bruch weiter ab.
Da die Spannung im Zugversuch auf den Ausgangsquerschnitt der Probe bezogen wird, entspricht sie nicht der realen im Werkstoff auftretenden Spannung. Das Spannungsmaximum entsteht durch Einschnüren der Probe und dadurch forciertes Verringern des kleinsten Querschnitts. Im sogenannten instrumentierten Zugversuch wird der Probenquerschnitt kontinuierlich gemessen und die Spannung auf den Istquerschnitt berechnet. So untersuchte Proben zeigen einen kontinuierlichen Anstieg der Spannung bis zum Bruch, so lange keine Entfestigungsprozesse im Werkstoff ablaufen.
Die Zugfestigkeit wurde in der Vergangenheit häufig für die Charakterisierung von Werkstoffen verwendet. Ein Beispiel hierfür ist die Bezeichnung von Baustählen. Z.B. wurde der Stahl 52 (St52) nach seiner Zugfestigkeit von 52 kp/mm² bezeichnet. Heute erfolgt die Bezeichnung nach der Streckgrenze von 355 MPa: S355JRG2.
Die Zugfestigkeit wird in Kraft pro Fläche (z.B.: N/mm²) ausgedrückt.
Siehe auch: Festigkeit
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