Zuwanderungsgesetz
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Einordnung: Gesetz (Deutschland)
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Das Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von UnionsbĂŒrgern und AuslĂ€ndern) regelt die Einwanderung nach Deutschland (bei gleichzeitiger Vermeidung des letzteren Begriffes). Es wurde am 30. Juli 2004 verabschiedet und tritt zum 01. Januar 2005 in Kraft. Relevante Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu erfolgten in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2004. Aus der Gesetzgebung ausgeschlossen ist per definitionem die illegale Migration.
| Inhaltsverzeichnis |
Vorgeschichte
Deutschland war schon immer nicht nur ein Auswanderungsland (in je nach politischer und wirtschaftlicher Lage unterschiedlicher Zahl wanderten Deutsche aus) sondern auch lange schon ein Einwanderungsland. Die Einwanderung von AuslĂ€ndern geschah ohne deutliche offizielle Wahrnehmung, sondern wurde direkt von den betroffenen Betrieben geregelt. Dabei handelte es sich groĂteils um Saisonarbeiter aus Polen, die in der Landwirtschaft beschĂ€ftigt wurden.
Die Nicht-Regelung der De-facto-Einwanderung in die 1949 gegrĂŒndete Bundesrepublik Deutschland wurde im Laufe der Zeit durch wiederholte AbsichtserklĂ€rungen verschiedenster Politiker in den Status des politischen Bekenntnisses erhoben: "Wir wollen und können kein Einwanderungsland werden", so Helmut Schmidt im Jahre 1979. TatsĂ€chlich erfolgende Einwanderung wurde daher mit Ad-hoc-Regelungen gesteuert und offiziell nicht als Einwanderung angesehen:
- Infolge der Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Asylrecht fĂŒr politische Verfolgte als Grundrecht ins Grundgesetz geschrieben.
- Der Zuzug der am Ende des Zweiten Weltkriegs vertriebenen Deutschen (etwa 12 Millionen) ist keine Einwanderung, da es sich hier um Deutsche handelt, die aus deutschen Gebieten vertrieben wurden. Zwar wurden auch Deutsche aus damals nicht zu Deutschland gehörenden Gebieten vertrieben (Freie Stadt Danzig, Polen, Litauen, Sowjetunion usw.), aber hier handelte es sich um Menschen, die explizit wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit vertrieben wurden und die daher eindeutig dem deutschen Kulturkreis verhaftet waren. Etwas anders, aber politisch Ă€hnlich verhĂ€lt es sich mit den in spĂ€teren Jahren nach Deutschland gekommenen SpĂ€taussiedlern, die zwar oft keine aktuelle Bindung mehr zum deutschen Kulturkreis haben, die aber nach dem seit 1871 gĂŒltigen StaatsbĂŒrgerschaftsrecht als Menschen deutscher Volkszugehörigkeit Anspruch auf die deutsche StaatsbĂŒrgerschaft haben und deswegen fast ungehindert einwandern können.
- Im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik beim Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg wurden ab 1955 Gastarbeiter als zusĂ€tzliche ArbeitskrĂ€fte ins Land geholt. Dies geschah unter der bis zu Anwerbestopp 1973 erhaltenen Regel mit dem Namen "Rotation", die besagte, dass die Menschen nur vorĂŒbergehend in Deutschland bleiben und spĂ€testens mit Eintritt in die Rente in ihre HeimatlĂ€nder zurĂŒckkehren sollten.
In den 1990er Jahren zeigte sich, dass die bisherigen Regelungen viele MÀngel aufwiesen. Insbesondere zwangen sie durch ihren weitgehenden Ausschluss legaler Einwanderungsmöglichkeiten, Menschen auf das wesentliche verbliebene Schlupfloch zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung auszuweichen, das Asylrecht. Um die als groà empfundene Zahl vermeintlicher oder echter so genannter Scheinasylanten abzuwehren, wurde die Praxis des Asylrechts verschÀrft.
Weiterhin klagten viele Wirtschaftsunternehmen, insbesondere in wirtschaftlich florierenden Branchen wie der Informationstechnologie, aber auch in Branchen mit sehr niedrigem Lohnniveau wie der Landwirtschaft, dass sie nicht genĂŒgend deutsche ArbeitskrĂ€fte finden könnten und es kaum legale Möglichkeiten gebe, solche ArbeitskrĂ€fte aus dem Ausland anzuwerben. Der immer noch gĂŒltige Anwerbestop von 1973 schiebt derartigen MaĂnahmen einen legalen Riegel vor.
Um die MÀngel der komplizierten AuslÀndergesetzgebung zu beheben und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Deutschland de facto seit den 1960er Jahren ein Einwanderungsland mit einem Bevölkerungsanteil von knapp neun Prozent AuslÀndern geworden ist, wurde Anfang des 21. Jahrhunderts nach langer Diskussion erneut ein Zuwanderungsgesetz vorgelegt.
Eine kurze Chronologie
- Der Entwurf wurde am 3. August 2001 von Otto Schily dem Bundeskabinett vorgelegt.
- Am 7. November 2001 beschlieĂt das Bundeskabinett den Gesetzentwurf.
- Am 1. MĂ€rz 2002 wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet.
- Am 22. MĂ€rz 2002 wurde das Gesetz dem Bundesrat vorgelegt. Der amtierende BundesratsprĂ€sident Klaus Wowereit erklĂ€te das Gesetz vom Bundesrat fĂŒr angenommen; aufgrund des genauen Verlaufs der Abstimmung allerdings war hoch umstritten, ob die Mehrheit fĂŒr das Gesetz verfassungsgemÀà zu stande kam. Die CDU/CSU klagte letztlich erfolgreich gegen die Abstimmung vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Zustimmung des Bundesrates ist aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik unbedingt nötig, damit dieses Gesetz in Kraft treten kann. Bei der Unterzeichnung des Gesetzes am 20. Juni 2002 durch BundesprĂ€sident Johannes Rau ĂŒbt dieser scharfe Kritik an der Vorgehensweise der Parteien.
- Am 18. Dezember 2002 erklĂ€rt das Bundesverfassungsgericht auf Antrag CDU/CSU-regierter BundeslĂ€nder die Bundesratsabstimmung vom 22. MĂ€rz fĂŒr ungĂŒltig.
- Grund dafĂŒr war, dass die beiden Vertreter des Landes Brandenburg â MinisterprĂ€sident Manfred Stolpe und Innenminister Jörg Schönbohm â unterschiedlich abgestimmt hatten. Der amtierende Bundesratsvorsitzende Klaus Wowereit hatte die Stimmen des Landes gemÀà der ErklĂ€rung des MinisterprĂ€sidenten fĂŒr das Gesetz gezĂ€hlt, was das Verfassungsgericht als unzulĂ€ssig einstufte. Ohne diese vier Stimmen hatte das Gesetz aber keine Mehrheit in der Abstimmung.
- Im Januar 2003 legte die Bundesregierung das Gesetz ohne inhaltliche VerÀnderung erneut dem Bundestag vor, der es erneut beschloss.
- Ebenfalls im Januar erlieĂ die Bundesregierung Verordnungen, um diejenigen Teile des Gesetzes umzusetzen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedĂŒrfen.
- Am 20. Juni 2003 lehnt der Bundesrat, in dem aufgrund zwischenzeitlicher Wahlen nun die CDU/CSU-gefĂŒhrten LĂ€nder eine deutliche Mehrheit haben, das Gesetz ab.
- Wie in solchen FĂ€llen zwingend vorgeschrieben, wird ein Vermittlungsverfahren im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingeleitet.
- Am 10. Oktober 2003 setzte der Vermittlungsausschuss wegen mangelnder Einigung eine Arbeitsgruppe ein. Diese Arbeitsgruppe tagte am 14. und 28. November und am 11. Dezember 2003. Am 16. Januar 2004 tagte die Arbeitsgruppe zum letzten Mal.
- Am 26. Januar 2004 unterstrich Bundeskanzler Gerhard Schröder noch einmal, dass ein modernes Zuwanderungsrecht geschaffen werden mĂŒsse.
- Am 1. Juli 2004 wurde das Gesetz erneut vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat stimmte am 9. Juli 2004 zu, der BundesprĂ€sident fertigte es am 30. Juli 2004 aus. Das Gesetz wurde am 5. August im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 1950) verkĂŒndet. Es tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Literatur
- Klaus Bade: Vom Auswanderungsland zum Einwanderungsland? Deutschland 1880 - 1980. Berlin 1983.
- Bernt Engelmann: Du deutsch? Geschichte der AuslĂ€nder in unserem Land. MĂŒnchen 1984.
- Ulrich Herbert: Geschichte der AuslĂ€nderpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, FlĂŒchtlinge. MĂŒnchen 2001.
Siehe auch
Weblinks
- weitere Weblinks
- Das Gesetz im Volltext Seite des Bundesinnenministeriums zum ZuwG
- Suche nach Zuwanderungsgesetz Infos mit: Yahoo
