www.infos-aus-germanien.infoBy Germanien | Startseite | Impressum | Sitemap | Webtips
 

Zuwanderungsgesetz

www.infos-aus-germanien.info



Das Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von UnionsbĂŒrgern und AuslĂ€ndern) regelt die Einwanderung nach Deutschland (bei gleichzeitiger Vermeidung des letzteren Begriffes). Es wurde am 30. Juli 2004 verabschiedet und tritt zum 01. Januar 2005 in Kraft. Relevante Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu erfolgten in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2004. Aus der Gesetzgebung ausgeschlossen ist per definitionem die illegale Migration.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Deutschland war schon immer nicht nur ein Auswanderungsland (in je nach politischer und wirtschaftlicher Lage unterschiedlicher Zahl wanderten Deutsche aus) sondern auch lange schon ein Einwanderungsland. Die Einwanderung von AuslĂ€ndern geschah ohne deutliche offizielle Wahrnehmung, sondern wurde direkt von den betroffenen Betrieben geregelt. Dabei handelte es sich großteils um Saisonarbeiter aus Polen, die in der Landwirtschaft beschĂ€ftigt wurden.

Die Nicht-Regelung der De-facto-Einwanderung in die 1949 gegrĂŒndete Bundesrepublik Deutschland wurde im Laufe der Zeit durch wiederholte AbsichtserklĂ€rungen verschiedenster Politiker in den Status des politischen Bekenntnisses erhoben: "Wir wollen und können kein Einwanderungsland werden", so Helmut Schmidt im Jahre 1979. TatsĂ€chlich erfolgende Einwanderung wurde daher mit Ad-hoc-Regelungen gesteuert und offiziell nicht als Einwanderung angesehen:

In den 1990er Jahren zeigte sich, dass die bisherigen Regelungen viele MĂ€ngel aufwiesen. Insbesondere zwangen sie durch ihren weitgehenden Ausschluss legaler Einwanderungsmöglichkeiten, Menschen auf das wesentliche verbliebene Schlupfloch zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung auszuweichen, das Asylrecht. Um die als groß empfundene Zahl vermeintlicher oder echter so genannter Scheinasylanten abzuwehren, wurde die Praxis des Asylrechts verschĂ€rft.

Weiterhin klagten viele Wirtschaftsunternehmen, insbesondere in wirtschaftlich florierenden Branchen wie der Informationstechnologie, aber auch in Branchen mit sehr niedrigem Lohnniveau wie der Landwirtschaft, dass sie nicht genĂŒgend deutsche ArbeitskrĂ€fte finden könnten und es kaum legale Möglichkeiten gebe, solche ArbeitskrĂ€fte aus dem Ausland anzuwerben. Der immer noch gĂŒltige Anwerbestop von 1973 schiebt derartigen Maßnahmen einen legalen Riegel vor.

Um die MÀngel der komplizierten AuslÀndergesetzgebung zu beheben und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Deutschland de facto seit den 1960er Jahren ein Einwanderungsland mit einem Bevölkerungsanteil von knapp neun Prozent AuslÀndern geworden ist, wurde Anfang des 21. Jahrhunderts nach langer Diskussion erneut ein Zuwanderungsgesetz vorgelegt.

Eine kurze Chronologie

Grund dafĂŒr war, dass die beiden Vertreter des Landes Brandenburg – MinisterprĂ€sident Manfred Stolpe und Innenminister Jörg Schönbohm – unterschiedlich abgestimmt hatten. Der amtierende Bundesratsvorsitzende Klaus Wowereit hatte die Stimmen des Landes gemĂ€ĂŸ der ErklĂ€rung des MinisterprĂ€sidenten fĂŒr das Gesetz gezĂ€hlt, was das Verfassungsgericht als unzulĂ€ssig einstufte. Ohne diese vier Stimmen hatte das Gesetz aber keine Mehrheit in der Abstimmung.
Ebenfalls im Januar erließ die Bundesregierung Verordnungen, um diejenigen Teile des Gesetzes umzusetzen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedĂŒrfen.
Wie in solchen FĂ€llen zwingend vorgeschrieben, wird ein Vermittlungsverfahren im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingeleitet.


Literatur

Siehe auch

Weblinks







Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Zuwanderungsgesetz aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.