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Zweibund

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Der Begriff Zweibund wird für zwei unterschiedliche Bündnisse europäischer Militärmächte im ausgehenden 19. Jahrhundert verwendet.

Zweibund zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn

Dieses militärisch-politische Bündnis wurde von Bismarck am 7. Oktober 1879 herbeigeführt. Der Zweibund zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn war ein Geheimvertrag, der erstmals 1888 öffentlich bekannt gemacht wurde. Er verpflichtete die Vertragspartner, sich bei einem russischen Angriff gegenseitig mit der gesamten Kriegsmacht beizustehen. Der Bündnisfall trat vertragsgemäß auch dann ein, wenn die angreifende Macht mit Russland verbündet war oder russische Unterstützung erhielte. Im Falle des Angriffs einer anderen Macht versicherten sich die Vertragspartner der gegenseitigen wohlwollenden Neutralität. Der Zweibund zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn wurde 1882 durch den Beitritt Italiens zum Dreibund erweitert. Am Ende dieses Beistandspaktes stand die Niederlage der Vertragspartner im 1. Weltkrieg und die vollständige Zerschlagung der preußisch-deutschen, österreichisch-ungarischen und russischen Monarchien.

Zweibund zwischen Frankreich und Russland

Als Zweibund wird auch das Bündnis zwischen Frankreich und Russland bezeichnet, das 1893 als Gegengewicht zum Dreibund abgeschlossen wurde. (siehe Militärkonvention zwischen Frankreich und Russland 1893)






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